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   OLG Naumburg, 31.05.2001 - 2 U (Lw) 22/00   

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https://dejure.org/2001,10058
OLG Naumburg, 31.05.2001 - 2 U (Lw) 22/00 (https://dejure.org/2001,10058)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.05.2001 - 2 U (Lw) 22/00 (https://dejure.org/2001,10058)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 2 U (Lw) 22/00 (https://dejure.org/2001,10058)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pachtvertrag; Fristlose Kündigung; Nutzungsüberlassung an Dritten; Unerlaubte Nutzungsüberlassung; Erlaubnis zum Pflugtausch

  • Judicialis

    BGB § 596; ; BGB § ... 985; ; BGB § 986 Abs. 1; ; BGB § 594 e Abs. 1; ; BGB § 553; ; BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 589 Abs. 1; ; BGB § 549 Abs. 1; ; BGB § 593 b; ; BGB § 571; ; BGB § 596 Abs. 3; ; BGB § 133; ; BGB § 154; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pacht - unerlaubte Nutzungsüberlassung - Abmahnung - fristlose Kündigung - Widerruf der Erlaubnis zum Pflugtausch - wichtiger Grund - Flächentausch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Halle/Saale - 105 Lw 15/99
  • OLG Naumburg, 31.05.2001 - 2 U (Lw) 22/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 237/82

    Untervermietung

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.05.2001 - 2 U (Lw) 22/00
    Hat der Vermieter jedoch seine Erlaubnis einmal erteilt, so kann sie - sofern kein wirksamer Vorbehalt besteht - nicht ohne weiteres widerrufen werden, sondern nur bei vorliegen eines wichtigen Grundes (vgl. zur Rechtslage bei allgemein erteilter Erlaubnis zur Untervermietung: BGHZ 89, 308, 315).
  • BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98

    Rechtsfolgen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Pachtsache

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.05.2001 - 2 U (Lw) 22/00
    Das gilt auch dann, wenn die Gebrauchsüberlassung im Wege des Pflugtausches erfolgte (vgl. BGH, AgrarR 1999, 212).
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